Die Eigentümer sind das oberste Organ der Gemeinschaft!
Ihre Wünsche und Anregungen nehmen wir ernst.
Unser vordringliches Ziel: - Anstehende Probleme rasch lösen
- erfolgreiche Verwaltung
- Aktiv zusammen mit dem Verwaltungsbeirat
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Der Verwaltungsbeirat soll über anstehende Maßnahmen in der Anlage, Instandhaltungen und sonstige Vorgänge stets gut informiert sein. Hierfür sind z.B. regelmäßige Kontakte, die gemeinsame Begehung in der Wohnanlage, gute Ansatzpunkte. Eigentümerversammlungen vorbereiten, den Wirtschaftsplan aufstellen: Rechtzeitig besprechen wir die Einzelheiten mit dem Beirat vor. So finden wir eine gemeinsame Linie für die Argumentation und können damit auch unsere Versammlungen erfolgreich durchführen.
Kaufmännische Verwaltung
- zeitnahe Erstellung der Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftspläne
- Erstellen von Zusatzauswertungen, z.B. § 35a EStG "Handwerkerleistungen"
- Heizkostenabrechnung
- Abhalten von Beiratssitzungen
- Erstellen von Protokollen
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Erstellen der Niederschrift über die Versammlung und Versand an alle Eigentümer
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs zeitnah mit Wahrnehmung von Skonto
- Verbuchung aller Zahlungsvorgänge und des Wohngeldes mit Mahnwesen
- Verwaltung der Rücklagengelder
- Beauftragung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen
- Ausarbeitung von Bauverträgen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen
- Überwachung von Gewährleistungsfristen
- Überwachung von Bürgschaften
- zeitnahe Abwicklung von Versicherungsschäden
- Belegprüfungen mit Verwaltungsbeirat
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Rundschreiben und Aushänge
Technische Verwaltung
- Regelmäßige Begehungen
- Feststellen des Instandhaltungsbedarfs
- Ausarbeitung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Überwachung des Bautenzustands
- Einholung von Kostenangeboten
- Erstellen von Preisspiegeln
- Ortsbesichtigungen mit Handwerkern
- Führung von Vergabeverhandlungen
- Überwachung von Gewährleistungsansprüchen
Juristische Verwaltung
- Prüfung und Abschluß von Verträgen aller Art, ggf. Prüfung durch Rechtsanwalt
- Klageverfahren wegen Wohngeldrückstand
- Einleitung Beweisverfahren nach Beschluss der Gemeinschaft
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